{"id":1526,"date":"2023-01-10T07:48:28","date_gmt":"2023-01-10T07:48:28","guid":{"rendered":"https:\/\/jovial-archimedes.178-250-170-222.plesk.page\/?page_id=1526"},"modified":"2023-01-11T09:01:21","modified_gmt":"2023-01-11T09:01:21","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/blue-sound-gmbh.de\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH * 27616 Beverstedt * Plumpsfort 1<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Unsere allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Vermietung und Verkauf<br>von Veranstaltungstechnik sowie Subunternehmerauftr\u00e4ge<br><\/p>\n\n\n\n<p>Vermietung von Veranstaltungstechnik<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Angebote<\/strong><br>1.1. Reservierungen<br>Sofern im Angebot kein Reservierungszeitraum genannt ist, sind s\u00e4mtliche Angebote freibleibend.<br>1.2. Preisbindung<br>Sofern keine besondere Bindefrist vereinbart wurde, halten wir uns 14 Werktage an den abgegebenen Preis gebunden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Haftung<\/strong><br>Nach \u00dcbergabe der Mietgegenstandes (Ende des Aufbaus bis Beginn des Abbaus), im Fall von Dry Hire ab Herausgabe der Mietsache bis R\u00fccknahme haftet der Mieter im vollen Umfang. Die Haftung des Mieters bezieht sich auf s\u00e4mtliche Gefahren und Ursachen f\u00fcr Besch\u00e4digung und\/oder Verlust. Die Haftung erfolgt bei Verlust oder Totalschaden in H\u00f6he des Neuwertes; bei Teilsch\u00e4den in H\u00f6he der Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten jeweils zuz\u00fcglich Beschaffungskosten und Nutzungsausfall bzw. Fremdbeschaffung (Anmietung) bis zur endg\u00fcltigen Neu- bzw. Ersatzbeschaffung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Personal<\/strong><br>Sofern der Mietvertrag die Gestellung von Personal f\u00fcr Auf- und Abbau bzw. Bewachung vorsieht, hat der Mieter dieses auf eigene Kosten bereitzustellen. Nicht vorhandenes Hilfspersonal f\u00fcr Auf- und Abbau wird mit \u20ac 30,-\/Stunde berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zahlung<\/strong><br>Die in unseren Best\u00e4tigungen genannten Zahlungsziele sind verbindlich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>R\u00fccktritt<\/strong><br>Im Falle des R\u00fccktritts durch den Mieter entstehen die folgenden Stornokosten:<br>bis 90 Tage vor Aufbaubeginn 30% der Vertragssumme, bis 30 Tage vor Aufbaubeginn 50% der Vertragssumme,<br>bis 10 Tage vor Aufbaubeginn 75% der Vertragssumme, danach ist die volle Vertragssumme f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Besondere Obliegenheiten des Mieters<\/strong><br>7.1. Sturm\/Wind<br>Der Mieter sorgt w\u00e4hrend der Mietdauer f\u00fcr die Sturm- und Windsicherung der gemieteten Sache.<br>7.2. Beh\u00f6rden<br>Der Mieter sorgt eigenst\u00e4ndig f\u00fcr s\u00e4mtliche Genehmigungen, Zulassungen und Konzessionen.<br>7.3. Strom:<br>Der Mieter sorgt f\u00fcr ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erdung und Verstromung der Aufbauten durch einen Elektromeister.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zahlungsverzug<\/strong><br>Ist der Mieter mit seiner Zahlung im Verzug, so entbindet dies den Vermieter von seiner Leistungspflicht, ohne den Anspruch auf Zahlung zu verlieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00c4nderungen<\/strong><br>Vertrags\u00e4nderungen jedweder Art bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ersatz<\/strong><br>Sollte dem Vermieter durch nicht vorhersehbare Ereignisse die Erbringung seiner Leistung unm\u00f6glich sein, so verpflichtet sich dieser, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gerichtsstand, anwendbares Recht<\/strong><br>Gerichtsstand unter Kaufleuten ist Bremerhaven. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Salvatorische Klausel<\/strong><br>Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingung nicht g\u00fcltig sein, oder der rechtlichen Wirksamkeit entbehren, so bleibt die Wirksamkeit des Restvertrages im \u00dcbrigen unber\u00fchrt. An Stelle der ung\u00fcltigen Regelung tritt die von den Vertragspartnern als gewollt angenommene Regelung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Subunternehmer Vertr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. S\u00e4mtliche Auftr\u00e4ge von Seiten der Firma BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH an Subunternehmer unterliegen den folgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese verstehen sich als Teil der AGB der Fa. BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH und gelten daher f\u00fcr Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit Subunternehmern auch dann, wenn allgemein nur auf AGB der Firma BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH Bezug genommen wird. Etwaige anderslautende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Subunternehmers sind f\u00fcr Auftr\u00e4ge der Fa. BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH an den Subunternehmer nicht g\u00fcltig.<br>Durch die erstmalige Annahme eines Auftrages gem\u00e4\u00df den vorliegenden AGB f\u00fcr Subunternehmer der BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH erkennt der Subunternehmer diese Bedingungen auch als Grundlage f\u00fcr s\u00e4mtliche etwaige Folgeauftr\u00e4ge an. Erfolgt eine Beauftragung eines Subunternehmers m\u00fcndlich, so gilt der Auftrag ebenfalls als gem\u00e4\u00df den vorliegenden AGB f\u00fcr Subunternehmer der Fa. BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH erteilt, sofern er ab dem 01.03.2001 erteilt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>2. a) S\u00e4mtliche Auftr\u00e4ge von Seiten der Fa. BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit einer schriftlichen Beauftragung sowie der unverz\u00fcglichen R\u00fcck\u00fcbermittlung des unterzeichneten Auftrages durch den Subunternehmer an folgende Faxnummer der BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH : 04747-931031. Der Auftrag tritt erst mit Eingang der vom Subunternehmer unterzeichneten Auftragsbest\u00e4tigung bei der Fa. BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH in Kraft.<br>b)Erfolgt in Ausnahmef\u00e4llen in Abweichung von 2.a) die Beauftragung nicht auf schriftlichem, sondern auf fernm\u00fcndlichem, m\u00fcndlichem oder anderem Wege, so ist dies durch eine kurze, schriftliche Mitteilung des Subunternehmers zu best\u00e4tigen. In Sonderf\u00e4llen kann bei Einverst\u00e4ndnis durch die Fa. BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH die Mitteilung auch fernm\u00fcndlich bzw. m\u00fcndlich gegeben werden.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Jeder Subunternehmer verpflichtet sich, nur solche Auftr\u00e4ge anzunehmen, zu deren Durchf\u00fchrung er seinem Wissen, K\u00f6nnen oder seiner Erfahrung nach in der Lage ist. Er h\u00e4lt sich an die in diesem Beruf \u00fcblichen, ethischen Grunds\u00e4tze und an die im jeweiligen Rahmen herrschenden Etikettvorschriften. Nachweisliche Verst\u00f6\u00dfe gegen diese Bestimmungen f\u00fchren zur sofortigen Ung\u00fcltigkeit des Vertrages bzw. entbinden sie die Fa. BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH von ihrer Zahlungsverpflichtung. Des weiteren beh\u00e4lt sich die Firma BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH das Recht vor, eine etwaige, vom Auftraggeber auf Grund der Verletzung der oben angef\u00fchrten Bedingungen geforderte Preisminderung in vollem Umfang an den betreffenden Subunternehmer weiterzuverrechnen, sein Honorar in entsprechendem Umfang zu k\u00fcrzen bzw. den betreffenden Subunternehmer wegen weiterer, der Fa. BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH durch sein Verhalten erlittener Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Sofern diese vom Kunden zur Verf\u00fcgung gestellt werden, \u00fcbermittelt die Fa. BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH dem Subunternehmer alle veranstaltungsbezogenen Unterlagen. Sind diese nicht ausreichend oder sind keine Unterlagen vorhanden, verpflichtet sich der Subunternehmer alle n\u00f6tigen Recherchen selbst durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Ist der Subunternehmer aus irgendeinem Grund an der Durchf\u00fchrung des Auftrags verhindert, teilt er dies der Fa. BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH umgehend mit. Tritt diese Verhinderung erst nach Annahme des Auftrags durch den Subunternehmer auf welche Art auch immer ein, so ist der Subunternehmer verpflichtet, auf seine Kosten einen gleichwertigen Ersatz zu stellen, alle sonstige damit verbundene Kosten zu \u00fcbernehmen und allf\u00e4llige Schadenersatzforderungen seitens des Kunden zu erf\u00fcllen. Vor der Weitergabe\/Abtretung eines Auftrages der Fa. BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH durch den Subunternehmer an einen Kollegen bedarf es der Einholung einer schriftlichen Zustimmung durch die Fa. BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Die Firma BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH verst\u00e4ndigt den Subunternehmer unverz\u00fcglich von eventuellen Absagen, Programm- oder Termin\u00e4nderungen. Die Fa. BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH wird von der Zahlung des vereinbarten Honorars f\u00fcr diesen Auftrag gegen\u00fcber dem Subunternehmer frei.<\/p>\n\n\n\n<p>7. a) Der Subunternehmer verpflichtet sich, nicht mit dem Kunden der Fa. BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH in irgendeiner, \u00fcber das notwendige Ma\u00df hinausgehende Weise in Kontakt zu treten, seine Daten bzw. Visitenkarten und Kontaktadresse\/-nummern bzw. Werbematerialien beliebiger Art mit Ausnahme solcher der Fa. BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH an den Kunden der Fa. BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH weiterzugeben, diesem seine \u2013 des Subunternehmers \u2013 Dienste ohne Vermittlung der Fa. BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH anzubieten bzw. Auftr\u00e4ge direkt von diesem anzunehmen. Des weiteren verpflichtet sich der Subunternehmer im Auftrag der Firma BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH an keinen der Veranstalter bzw. an keinen Teilnehmer oder sonstigen Anwesenden, Kontaktdetails weiterzugeben bzw. in irgendeiner Art seine Dienste anzubieten. Im Falle einer Verletzung dieser Verpflichtung wird die unverz\u00fcgliche Zahlung einer Konventionalstrafe in der H\u00f6he von \u20ac 25.000,- an die Fa. BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH f\u00e4llig, wobei sich die Fa. BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH weitere gerichtliche und au\u00dfergerichtliche Schritte vorbeh\u00e4lt.<br>b) Tritt ein Kunde der Fa. BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH bzw. ein beliebiger weiterer Gast an den Subunternehmer heran, um einen weiteren Auftrag zu erteilen oder unter 7.a. erw\u00e4hnte Materialien\/Daten zu beziehen, ist der Kunde bzw. Gast unverz\u00fcglich an die Fa. BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH weiterzuleiten, die von diesem Ereignis ebenfalls zu informieren ist.<br>c. Eine Verletzung der Bestimmungen der Punkte 7.a. und 7.b. f\u00fchrt unweigerlich zu einer Inanspruchnahme des Subunternehmers aus dem Titel Schadenersatz.<\/p>\n\n\n\n<p>8. Die Bezahlung des Honorars erfolgt binnen eines Monats nach Erhalt des Betrages vom Kunden auf ein vom Subunternehmer angegebenes Konto.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Verkauf von Veranstaltungstechnik<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Vertragsabschlu\u00df \/ \u00dcbertragung von Rechten und Pflichten des K\u00e4ufers<br>1. Der K\u00e4ufer ist an die Bestellung h\u00f6chstens 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verk\u00e4ufer die Annahme der Bestellung des n\u00e4her bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich best\u00e4tigt hat oder die Lieferung ausgef\u00fchrt ist. Der Verk\u00e4ufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverz\u00fcglich nach Kl\u00e4rung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen.<br>2. S\u00e4mtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch f\u00fcr Nebenabreden und Zusicherungen sowie f\u00fcr nachtr\u00e4gliche Vertrags\u00e4nderungen.<br>3. \u00dcbertragungen von Rechten und Pflichten des K\u00e4ufers aus dem Kaufvertrag bed\u00fcrfen der schriftlichen Zustimmung des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Preise<\/strong><br>1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Importlager Deutschland zuz\u00fcglich Transportkosten. Vereinbarte Nebenleistungen werden zus\u00e4tzlich berechnet.<br>2. Die im Kaufvertrag genannte Gesamtsumme ist als Kaufpreis zu zahlen, wenn innerhalb von 4 Monaten geliefert wird. Andernfalls werden die am Tage der Lieferung geltenden Listenpreise der BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH zuz\u00fcglich der Umsatzsteuer als Kaufpreis vereinbart.<br>3. Ist der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes geh\u00f6rt, werden die am Tag der Lieferung geltenden Listenpreise der BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH zuz\u00fcglich Umsatzsteuer als Kaufpreis vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zahlungen und Zahlungsverzug<\/strong><br>1. Der Kaufpreis ist bei der \u00dcbergabe des Kaufgegenstandes -sp\u00e4testens jedoch 8 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnungen oder einer anderen Abrechnungsunterlage zur Zahlung in bar f\u00e4llig. Der Vertreter von BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH ist widerruflich zur Entgegennahme des Kaufpreises erm\u00e4chtigt.<br>2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.<br>3. Gegen die Anspr\u00fcche des Verk\u00e4ufers kann der K\u00e4ufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des K\u00e4ufers unbestritten ist oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt, ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Anspr\u00fcchen aus dem Kaufvertrag beruht.<br>4. Verzugszinsen werden mit 4 % p.a. \u00fcber dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn der Verk\u00e4ufer eine Belastung mit einem h\u00f6heren Zinssatz der K\u00e4ufer eine geringere Belastung nachweist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Lieferung und Lieferverzug<\/strong><br>1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden k\u00f6nnen, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschlu\u00df. Werden nachtr\u00e4glich Vertrags\u00e4nderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren.<br>2. Der K\u00e4ufer kann 6 Wochen nach \u00dcberschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verk\u00e4ufer schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verk\u00e4ufer in Verzug. Der K\u00e4ufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verk\u00e4ufer Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt.<br>Der K\u00e4ufer kann im Fall des Verzugs dem Verk\u00e4ufer auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, da\u00df er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf ist der K\u00e4ufer berechtigt, durch schriftliche Erkl\u00e4rung vom Kaufvertrag zur\u00fccktreten oder Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Dieser beschr\u00e4nkt sich bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit auf h\u00f6chstens 10 % des Kaufpreises. Ist der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes geh\u00f6rt, steht ihm ein Schadenersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit des Verk\u00e4ufers zu. Der Anspruch auf Lieferung ist in den F\u00e4llen dieses Absatzes ausgeschlossen.<br>Wird dem Verk\u00e4ufer, w\u00e4hrend er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unm\u00f6glich, so haftet er gleichwohl nach Ma\u00dfgabe der Abs\u00e4tze 1 und 2, es sei denn, da\u00df der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten sein w\u00fcrde.<br>3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist \u00fcberschritten, kommt der Verk\u00e4ufer bereits mit \u00dcberschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des K\u00e4ufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 sowie Absatz 3 dieses Abschnittes.<br>4. H\u00f6here Gewalt oder beim Verk\u00e4ufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsst\u00f6rungen, wie z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verk\u00e4ufer ohne eigenes Verschulden vor\u00fcbergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, ver\u00e4ndern die in Ziffer 1 und 2 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umst\u00e4nde bedingten Leistungsst\u00f6rungen.<br>5. Konstruktions- oder Form\u00e4nderungen, Abweichungen im Farbton sowie \u00c4nderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben w\u00e4hrend der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich ge\u00e4ndert wird und die \u00c4nderungen f\u00fcr den K\u00e4ufer zumutbar sind.<br>6. Sofern der Verk\u00e4ufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, k\u00f6nnen allein hieraus keine Rechte abgeleitet werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Abnahme<\/strong><br>1. der K\u00e4ufer hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Bereitstellung den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu pr\u00fcfen und die Pflicht, ihn innerhalb dieser Frist abzunehmen.<br>2. Weist der angebotene Kaufgegenstand erhebliche M\u00e4ngel auf, die nach R\u00fcge w\u00e4hrend Frist nach Ziffer 1 nicht innerhalb von 8 Tagen vollst\u00e4ndig beseitigt werden, kann der K\u00e4ufer die Abnahme ablehnen.<br>3. Bleibt der K\u00e4ufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes l\u00e4nger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig im R\u00fcckstand, so kann der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer eine schriftliche Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erkl\u00e4rung, da\u00df er nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne.<br>Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, durch schriftliche Erkl\u00e4rung vom Kaufvertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen.<br>Der Bereitstellung und der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der K\u00e4ufer die Abnahme ernsthaft und endg\u00fcltig verweigert oder offenkundig auch bei Gew\u00e4hrung einer Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.<br>4. Verlangt der Verk\u00e4ufer Schadenersatz, so betr\u00e4gt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenbetrag ist h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn der Verk\u00e4ufer einen h\u00f6heren oder K\u00e4ufer einen geringeren Schaden nachweist.<br>5. Macht der Verk\u00e4ufer von den Rechten gem\u00e4\u00df den Ziffern 4 und 5 keinen Gebrauch, kann er \u00fcber den Kaufgegenstand frei verf\u00fcgen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist einen gleichartigen Kaufgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Eigentumsvorbehalt<\/strong><br>1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verk\u00e4ufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verk\u00e4ufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen f\u00fcr alle Forderungen, die der Verk\u00e4ufer gegen den K\u00e4ufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen, nachtr\u00e4glich erwirbt.<br>Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Forderungen des das Gesch\u00e4ft vermittelnden Vertreters des Verk\u00e4ufers im Zusammenhang mit dem Verkauf des Kaufgegenstandes, insbesondere aus der Vorlage oder Finanzierung des Kaufpreises. Soweit derartige Forderungen des Vertreters bestehen, ist der Verk\u00e4ufer nach Befriedigung seiner eigenen Forderungen berechtigt, den Kaufgegenstand dem Vertreter zu \u00fcbereignen.<br>Auf Verlangen des K\u00e4ufers ist der Verk\u00e4ufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der K\u00e4ufer s\u00e4mtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen erf\u00fcllt hat und f\u00fcr die \u00fcbrigen Forderungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung anderweitig eine angemessene Sicherung besteht.<br>2. W\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der K\u00e4ufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus den nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug (Gem. Abschnitt III, Ziffer 5 ) befindet.<br>Kommt der K\u00e4ufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verk\u00e4ufer den Gegenstand vom K\u00e4ufer herausverlangen und nach schriftlicher Ank\u00fcndigung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Anrechnung des Verwertungserl\u00f6ses auf den Kaufpreis durch freih\u00e4ndigen Verkauf bestm\u00f6glich verwerten.<br>Diese R\u00fccknahme gilt bei Teilzahlungsgesch\u00e4ften eines nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragenen K\u00e4ufers als R\u00fccktritt. In diesen F\u00e4llen gelten die Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes.<br>Verlangt der Verk\u00e4ufer Herausgabe des Kaufgegenstandes, ist der K\u00e4ufer unter Ausschlu\u00df von etwaigen Zur\u00fcckbehaltungsrechten &#8211; es sei denn, sie beruhten auf dem Kaufvertrag &#8211; verpflichtet, den Kaufgegenstand unverz\u00fcglich an den Verk\u00e4ufer herauszugeben. Auf Wunsch des K\u00e4ufers, der nur unverz\u00fcglich nach R\u00fccknahme des Kaufgegenstandes ge\u00e4u\u00dfert werden kann, ermittelt nach Wahl des K\u00e4ufers ein \u00f6ffentlich bestellter und vereidigter Sachverst\u00e4ndiger den Sch\u00e4tzpreis. Der Verk\u00e4ufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand zu diesem Sch\u00e4tzpreis zu verrechnen.<br>S\u00e4mtliche Kosten der R\u00fccknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes tr\u00e4gt der K\u00e4ufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserl\u00f6ses. Sie sind h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn der Verk\u00e4ufer h\u00f6here oder der K\u00e4ufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erl\u00f6s wird dem K\u00e4ufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenh\u00e4ngender Forderungen gutgeschrieben.<br>3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verk\u00e4ufers eine Ver\u00e4u\u00dferung, Verpf\u00e4ndung, Sicherungs\u00fcbereignung oder anderweitige, die Sicherung des Verk\u00e4ufers beeintr\u00e4chtigende \u00dcberlassung des Kaufgegenstandes sowie seine Ver\u00e4nderung zul\u00e4ssig.<br>W\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefs dem Verk\u00e4ufer zu. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, bei der Zulassungsstelle schriftlich zu beantragen, da\u00df der Fahrzeugbrief dem Verk\u00e4ufer ausgeh\u00e4ndigt wird.<br>4. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pf\u00e4ndungen des Kaufgegenstandes oder bei Aus\u00fcbungen des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt hat der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverz\u00fcglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verk\u00e4ufers hinzuweisen.<br>5. Soweit bei Vertragsschlu\u00df vereinbart, hat der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich f\u00fcr die Dauer des Eigentumsvorbehalts eine Vollkaskoversicherung mit einer angemessenen Selbstbeteiligung abzuschlie\u00dfen mit der Ma\u00dfgabe, da\u00df die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Verk\u00e4ufer zustehen. Kommt der K\u00e4ufer dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Mahnung des Verk\u00e4ufers nicht nach, kann der Verk\u00e4ufer selbst die Vollkaskoversicherung auf kosten des K\u00e4ufers abschlie\u00dfen, die Pr\u00e4mienbetr\u00e4ge verauslagen und als Teile der Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen.<br>Die Leistungen aus der Vollkaskoversicherung sind &#8211; soweit nichts anderes vereinbart ist &#8211; in vollem Umfange f\u00fcr die Wiederinstandsetzung des Kaufgegenstandes zu verwenden. Verzichtet bei schweren Sch\u00e4den der Verk\u00e4ufer auf eine Instandsetzung, so wird die Versicherungsleistung zur Tilgung des Kaufpreises, der Preise f\u00fcr Nebenleistungen, sowie f\u00fcr vom Verk\u00e4ufer verauslagte Kosten verwendet.<br>6. Der K\u00e4ufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand w\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand zu halten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br>1. Der Verk\u00e4ufer leistet Gew\u00e4hr f\u00fcr eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit w\u00e4hrend eines Jahres seit Auslieferung.<br>2. Der K\u00e4ufer hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Sch\u00e4den (Nachbesserung).<br>F\u00fcr die Abwicklung gilt Folgendes:<br>a) Der K\u00e4ufer hat die Anspr\u00fcche beim Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.<br>b) Nachbesserungen haben unverz\u00fcglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung derjenigen Kosten zu erfolgen, die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlich sind.<br>c) F\u00fcr die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gew\u00e4hrleistung des Kaufgegenstandes Gew\u00e4hr aufgrund des Kaufvertrages geleistet.<br>3. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder f\u00fcr den K\u00e4ufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der K\u00e4ufer anstelle der Nachbesserung Wandlung (R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Verg\u00fctung) verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.<br>4. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Gew\u00e4hrleistungsverpflichtungen nicht ber\u00fchrt.<br>5. Die Gew\u00e4hrleistung umfa\u00dft nicht die Beseitigung von Sch\u00e4den, die dadurch entstanden sind, da\u00df<br>&#8211; der K\u00e4ufer einen Fehler nicht gem. Ziffer 2a angezeigt oder nach Aufforderung nicht unverz\u00fcglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder<br>&#8211; der Kaufgegenstand unsachgem\u00e4\u00df behandelt oder \u00fcberbeansprucht worden ist, oder<br>&#8211; der K\u00e4ufer die Vorschriften \u00fcber die Behandlung, Wartung und Pflege nicht befolgt hat.<br>6. Nat\u00fcrlicher Verschlei\u00df ist von der Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen.<br>7. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung unber\u00fchrt.<br>8. Die vorstehend genannten Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche verj\u00e4hren mit Ablauf der Gew\u00e4hrleistungsfrist gem\u00e4\u00df Ziffer 1. F\u00fcr innerhalb der Gew\u00e4hrleistungsfrist geltend gemachte, bis zu deren Ablauf aber nicht beseitigte Fehler wird bis zur Beseitigung des Fehlers Gew\u00e4hr geleistet; so lange ist die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr diesen Fehler gehemmt.<br><br><strong>Haftung<\/strong><br>1. Unbeschadet Ziffer 6 haftet der Verk\u00e4ufer f\u00fcr durch leichte Fahrl\u00e4ssigkeit verursachte Sch\u00e4den &#8211; gleich aus welchem Rechtsgrund &#8211; nur, soweit der Schaden etwaige Leistungen der Sozialversicherungen, einer privaten Unfallversicherung oder einer privaten Sachversicherung (z.B. Fahrzeug-, Gep\u00e4ck- und Transportversicherung) \u00fcbersteigt. Nicht ersetzt werden jedoch Wertminderung des Kaufgegenstandes und entgangene Nutzung.<br>Das gleiche gilt f\u00fcr Sch\u00e4den bei Nachbesserung.<br>2. Die Rechte des K\u00e4ufers aus Gew\u00e4hrleistung gem\u00e4\u00df Abschnitt VII bleiben unber\u00fchrt.<br>3. Die Anspr\u00fcche wegen Lieferverzug sind in Abschnitt IV abschlie\u00dfend geregelt.<br>4. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, Sch\u00e4den und Verluste, f\u00fcr die der Verk\u00e4ufer aufzukommen hat, diesem unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen oder von diesem aufnehmen zu lassen.<br>5. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und Betriebsangeh\u00f6rigen des Verk\u00e4ufers gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer wird au\u00dfer in F\u00e4llen des Vorsatzes und der groben Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen.<br>6. Unabh\u00e4ngig von einem Verschulden des Verk\u00e4ufers bleiben etwaige Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer nach dem Produkthaftungsgesetz unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Erf\u00fcllungort und Gerichtsstand<\/strong><br>1. Erf\u00fcllungsort ist der Sitz des Verk\u00e4ufers.<br>2. F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Vollkaufleuten einschlie\u00dflich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand Bremerhaven.<br>3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der K\u00e4ufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschlu\u00df seine Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im \u00fcbrigen gilt bei Anspr\u00fcchen des Verk\u00e4ufers gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen BLUE SOUND Veranstaltungstechnik GmbH * 27616 Beverstedt * Plumpsfort 1 Unsere allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Vermietung und Verkaufvon Veranstaltungstechnik sowie Subunternehmerauftr\u00e4ge Vermietung von Veranstaltungstechnik Angebote1.1. 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